Öffentliche Mitwirkungsauflage

Erweiterung Zone mit Planungspflicht ZPP 10 «Lätti Gewerbe 2» sowie Änderung Überbauungsordnung 10 «Lätti Gewerbe 2» (inkl. Änderung Zonenplan Siedlung)

Der Gemeinderat Rapperswil BE bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Lätti Gewerbe 2» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Erweiterung der Zone mit Planungspflicht ZPP 10 «Lätti Gewerbe 2» und die Änderung der Überbauungsordnung 10 «Lätti Gewerbe 2» liegen während 30 Tagen, vom Freitag, 9. Oktober 2026 bis und mit Montag, 9. November 2026, in der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil BE öffentlich auf und kann während den Schalteröffnungszeiten oder nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden.

Folgende Unterlagen sind öffentlich einsehbar:

Während der Mitwirkungsfrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil BE oder per Mail an gemeinde@rapperswil-be.ch zu richten.

Informationsveranstaltungen
Zusätzlich findet am 15. Oktober 2026 sowie am 20. Oktober 2026 eine Infoveranstaltung zu der Erweiterung der Zone mit Planungspflicht ZPP 10 «Lätti Gewerbe 2» und Änderungen der UeO 10 «Lätti Gewerbe 2» auf der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil BE statt. Zwischen 18:00 Uhr und 21:00 Uhr können die Unterlagen im Sitzungszimmer im 1. OG eingesehen und Fragen an die zuständigen Personen gestellt werden.


Rapperswil, 5. Oktober 2026
Gemeinderat Rapperswil BE

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