Auskunft

Auf Anfrage erteilen wir an private Personen oder Organisationen folgende Daten, wenn ein schützenswerte Interesse glaubhaft gemacht wird:

  • Name / Vorname
  • Geburtsjahr
  • Heimatort/e
  • Adresse in der Gemeinde Rapperswil BE oder Wegzugsdatum und Wegzugsort

Ist bei einer Person eine Auskunftssperre hinterlegt, so muss ein Interessensnachweis eingereicht werden. In diesen Fällen ist eine Auskunft nur zulässig, wenn ein Gesetz die Behörde explizit zur Bekanntgabe verpflichtet oder wenn die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.

Die Gebühr für eine Auskunft beträgt CHF 10.00.

Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden? Reichen Sie uns das Onlineformular Datensperre ein:

Auskunft über

Grund der Anfrage

Weitere Bemerkungen

 
Bitte geben Sie den Wert, den Sie auf dem Bild sehen, in das Feld ein.

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen