Auf Anfrage erteilen wir an private Personen oder Organisationen folgende Daten, wenn ein schützenswerte Interesse glaubhaft gemacht wird:
Ist bei einer Person eine Auskunftssperre hinterlegt, so muss ein Interessensnachweis eingereicht werden. In diesen Fällen ist eine Auskunft nur zulässig, wenn ein Gesetz die Behörde explizit zur Bekanntgabe verpflichtet oder wenn die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
Die Gebühr für eine Auskunft beträgt CHF 10.00.
Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden? Reichen Sie uns das Onlineformular Datensperre ein: