Festsetzung Gebühr Tierkadaverentsorgung

26.03.2026

Der Gemeinderat hat die neuen Abfallgebühren für die Tierkadaverentsorgung gestützt auf das Abfallreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil vom 3. Dezember 2001 mit Änderung vom 27. Mai 2013 und 29. November 2021 festgelegt.

Gebühren für das Jahr 2025

- Gebühr pro Grossvieheinheit (GVE) CHF 7.35 (bisher CHF 10.65)

In Anwendung von Art. 8 Abs. 2 des Gebührenrahmens zum Abfallreglement der Einwohnergemeinde Rapperswil wird die Änderung der Gebühr für das Jahr 2025 pro Grossvieheinheit öffentlich bekannt gemacht. Beschwerden sind innerhalb von 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Seeland, Aarberg einzureichen.

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