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Öffentliche Mitwirkungsauflage Änderung Überbauungsordnung "Oberdorf"

24.10.2024

Der Gemeinderat Rapperswil BE bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung «Oberdorf» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Änderung der Überbauungsordnung «Oberdorf» liegt während 30 Tagen, vom 25. Oktober 2024 bis 25. November 2024 bei der Gemeindeverwaltung Rapperswil, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil öffentlich auf und kann während den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden. Die Unterlagen sind ausserdem elektronisch einsehbar unter www.rapperswil-be.ch.

Folgende Unterlagen sind öffentlich einsehbar:
Änderung Überbauungsvorschriften
Änderung Überbauungsplan («Bereich B»; Mst. 1:500)
Erläuterungsbericht inkl. Anhang 1 mit Vorprojekt (Bericht nach Art. 47 RPV)

Während der Mitwirkungsfrist kann zur Änderung der Überbauungsordnung «Oberdorf» jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil BE oder per Mail an gemeinde@rapperswil-be.ch zu richten.

Rapperswil, 22. Oktober 2024
Der Gemeinderat Rapperswil BE

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