Öffentliche Planauflage; Geringfügige Änderung der Überbauungsordnung "Hanechratz"
23.07.2025
Der Gemeinderat Rapperswil bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen vom 25. Juli 2025 bis 25. August 2025, in der Gemeindeverwaltung Rapperswil öffentlich auf und können während den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden. Die Unterlagen sind ausserdem elektronisch einsehbar unter www.rapperswil-be.ch.
Folgende Unterlagen sind öffentlich einsehbar:
• Änderung Überbauungsplan
• Änderung der Überbauungsvorschriften
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rapperswil, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil BE einzureichen. Es kann nur gegen die aufgelegten Änderungen Einsprache erhoben werden.
Rapperswil, 21. Juli 2025
Der Gemeinderat Rapperswil BE