Anordnung Urnenwahlen 2025
22.08.2025
Die Amtsdauer der Gemeindebehörden der Einwohnergemeinde Rapperswil BE geht am 31. Dezember 2025 zu Ende. Der Gemeinderat Rapperswil BE hat die Neuwahlen angesetzt auf Sonntag, 26. Oktober 2025. Eine allfällige Stichwahl des Gemeindepräsidiums findet am 30. November 2025 statt.
Es sind zu wählen:
a) Nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
Die Präsidentin oder der Präsident der Gemeinde und des Gemeinderates in einer Person
b) Nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
Sieben Mitglieder des Gemeinderates
Politische Parteien oder Interessengruppen, die Vertretungen beanspruchen, haben ihre Wahlvorschläge (Listen) bis spätestens Freitag, 5. September 2025, mittags 11.30 Uhr, der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE schriftlich einzureichen. Die Wahlvorschläge müssen
1. von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen eigenhändig unterzeichnet sein,
2. am Kopf eine auf die Herkunft hinweisende Bezeichnung ihres Ursprungs (Partei oder Gruppe) tragen,
3. die Namen der Kandidatinnen oder der Kandidaten mit genauen Personalien (Name, Vorname, Jahrgang, Beruf und Adresse) enthalten.
Fällt eine vorgeschlagene Person weg, so können die Unterzeichnenden des Vorschlages sie bis zum sechsundvierzigsten Tag vor dem Wahltag (10. September 2025) durch eine andere Person ersetzen. Innert der gleichen Frist können sie andere Mängel des Vorschlages beheben. Später darf an den Wahlvorschlägen nichts mehr geändert werden.
Mehreren Wahlvorschlägen kann bis spätestens am 10. September 2025, 11.30 Uhr, die übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden bzw. ihrer Vertretenden beigefügt werden, dass die Vorschläge miteinander verbunden sind (Listenverbindung).
Die Wahlvorschläge dürfen nur so viele Namen wählbarer Personen enthalten, als für die einzelnen Behörden Vertreter/innen zu wählen sind. Die gleichen Namen dürfen für das Verhältniswahlverfahren höchstens zwei Mal aufgeführt werden. Eine stimmberechtigte Person darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen, und sie kann nach Einreichung desselben ihre Unterschrift nicht mehr zurückziehen.
Politische Parteien und Interessengruppen haben die Möglichkeit, dass das ausseramtliche Wahlmaterial zusammen mit dem amtlichen Wahlmaterial verschickt wird. Falls sich die Parteien oder Interessengruppen an einem gemeinsamen Wahlmaterialversand beteiligen, ist das gedruckte Wahlmaterial bis spätestens Montag, 29. September 2025, 11.30 Uhr der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des Organisationsreglements und des Abstimmungs- und Urnenwahlreglements der Einwohnergemeinde Rapperswil BE verwiesen.
3255 Rapperswil BE, 15. August 2025
GEMEINDERAT RAPPERSWIL BE