Wenn Sie sich unter der Woche aus beruflichen Gründen, Studienzwecken oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort zum Wochenaufenthalt anmelden. Damit die Anmeldung erfolgen kann, müssen Sie bei uns den Wochenaufenthalt melden, damit wir der Aufenthaltsgemeinde Ihre Daten übermitteln können.
Wir stellen Ihnen gerne eine Bestätigung für den auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) aus. Sie können die Bestätigung für den auswärtigen Aufenthalt persönlich am Schalter, telefonisch oder online bestellen. Die Gültigkeit ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Gebühren:
Erstausstellung CHF 20.00
Verlängerung CHF 10.00