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Wegzug / Abmeldung

Schweizerinnen und Schweizer

Die Abmeldung bei einem Umzug innerhalb der Schweiz hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter oder online vorgenommen werden.

Mitzubringen ist:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.)


Militärpflichtige melden den Wegzug zudem beim Amt für Bevölkerungsschutz, Sport, Militär

Zivilschutzpflichtige melden den Wegzug zudem beim GöS Gemeindeverband öffentliche Sicherheit Region Seeland


Die Abmeldung ins Ausland hat spätestens am Wegzugstag zu erfolgen. Diese kann persönlich am Schalter oder per Mail vorgenommen werden.

Mitzubringen sind:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.)
  • Wohnadresse im Ausland
  • Vertreteradresse in der Schweiz

Für eine Abmeldung ins Ausland muss sich der Lebensmittelpunkt definitiv ins Ausland verschoben haben. Zur Überprüfung des Lebensmittelpunkts kann das Steuerbüro diverse Beweismittel einfordern. Bei einem befristeten Auslandaufenthalt wird keine Abmeldung vorgenommen.

Ausländerinnen und Ausländer

Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist spätestens am Tage des Wegzugs zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.

Ausländerinnen und Ausländer, die ihren Wohnort ins Ausland verlegen, müssen sich spätestens 14 Tage vor der Ausreise bei der Fremdenkontrolle Rapperswil BE abmelden.

Mitzubringen sind:

- Ausländerausweis
- Pass oder Identitätskarte

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