Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie, wer Sie in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden sollten. Das kann zum Beispiel eintreffen bei Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall.
Sie finden wichtige Informationen zum Vorsorgeauftrag zum Beispiel beim Schweizerischen Roten Kreuz.
Ihren Vorsorgeauftrag können Sie bei der Gemeindeverwaltung gegen eine Gebühr deponieren. Zudem können Sie bei einem beliebigen Zivilstandsamt beantragen, dass der Hinterlegungsort registriert wird.