Folgende Baugesuche liegen bei der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE öffentlich auf und können im eBau oder während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Der Gemeinderat Rapperswil BE bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetztes vom 9. Juni 1985 die Änderung der Überbauungsordnung "Lätti" zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Änderung der Überbauungsordnung "Lätti" liegt während 30 Tagen, vom 9. Mai 2025 bis 10. Juni 2025 bei der Gemeindeverwaltung Rapperswil, Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil öffentlich auf und kann während den Öffnungszeiten oder nach telefonischer Voranmeldung eingesehen werden. Die Unterlagen sind ausserdem elektronisch einsehbar unter www.rapperswil-be.ch.
Folgende Unterlagen sind öffentlich einsehbar:
- Änderung Überbauungsvorschriften
- Änderung Überbauungsplan (Mst. 1:500)
- Erläuterungsbericht inkl. Anhang 1 mit Vorprojekt Heizzentrale
(Bericht nach Art. 47 RPV)
Während der Mitwirkungsfrist kann zur Änderung der Überbauungsordnung "Lätti" jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung Hauptstrasse 29, 3255 Rapperswil oder per Mail an gemeinde@rapperswil-be.ch zu richten.