Einbürgerung

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung ist ausschliesslich der Bund zuständig. Er führt das gesamte Verfahren durch und ist für den Entscheid zuständig.

Das Gesuch um erleichterte Einbürgerung kann bestellt sowie eingereicht werden beim
Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
058 465 11 11

Ordentliche Einbürgerung

Voraussetzung zur Einreichung eines Gesuchs um ordentliche Einbürgerung ist eine Wohnsitzdauer von mindestens 10 Jahren in der Schweiz, davon mindestens 2 Jahre ohne Unterbruch in der aktuellen Wohngemeinde, in welcher das Gesuch gestellt wird.

Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für die Einbürgerung und führt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Einbürgerungsfragen der Gemeinde Lyss ein Gespräch mit der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller.

Beauftragte für Einbürgerungsfragen:
Gemeindeverwaltung Lyss
Sandra Läng
Marktplatz 6
3250 Lyss
032 387 03 41
sndrlnglyssch

Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.

Verheiratet mit einer Schweizerin oder einem Schweizer - Staatssekretariat für Migration
Erleichterte Einbürgerung - Kanton Bern
Ordentliche Einbürgerung - Kanton Bern
Ordentliche Einbürgerung - Staatssekretariat für Migration
Gemeindeschreiberei

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