Änderung per 01. März 2010:
Seit dem 26. Februar 2010 können keine Identitätskarten mehr bei den Wohngemeinden beantragt werden.
Als assoziierter Schengen-Staat ist die Schweiz verpflichtet, spätestens ab dem 01. März 2010 nur noch einen Pass mit elektronisch gespeichertem Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken auszustellen, einen sogenannten E-Pass. Mit den E-Pässen ist die visumsfreie Einreise in die USA gewährleistet.
Ab 01. März 2010 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Kanton Bern den E-Pass und die Identitätskarte persönlich bei einem der folgenden sieben Ausweiszentren beantragen:
Courtelary
Bern
Biel
Interlaken
Langenthal
Langnau i.E.
Thun
Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter:
Tel. 031 635 40 00
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
oder
www.schweizerpass.ch
Folgende Unterlagen müssen mitgebracht werden:
- Alter Pass oder / und alte Identitätskarte,
- Bei Verlust des Ausweises eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde,
- Niederlassungsausweis.