Krankenkasse / Prämienverbilligung

In der Schweiz besteht ein Krankenkassenobligatorium.

Verbilligung Krankenkassenprämie

Bei Vorliegen der definitiven Steuerdaten der Vorperiode, wird der Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch ermittelt. Wenn ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Gewisse Personen müssen selber einen Antrag für Prämienverbilligung stellen. Welche Personen dies betrifft und weitere wichtige Informationen finden Sie hier.

Das entsprechende Formular zur Prämienverbilligung kann online ausgefüllt oder telefonisch beim Amt für Sozialversicherungen bestellt werden.

Amt für Sozialversicherungen
Verbilligungen Krankenkassenprämien
Gemeindeschreiberei

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