Abfallentsorgung
Abfallentsorgung
Die Entsorgung des Hauskehrichts, Grünguts und Altpapier / Karton erfolgt durch die Firma Schwendimann AG aus Münchenbuchsee.
Hauskehricht
Der Hauskehricht kann in handelsüblichen Abfallsäcken mit dem KS-Logo und einer gut sichtbar angebrachten Gebührenmarke der Gemeinde Rapperswil BE an einem der dafür vorgsehenen Kehrichtplätze bereitgestellt werden.
Für alle Sackgrössen können dieselben Gebührenmarken verwendet werden. D.h. je nach Grösse werden folgende Anzahl Etiketten auf einen Abfallsack angebracht:
½ Marke für Säcke bis 17 l
1 Marke für Säcke bis 35 l
2 Marken für Säcke bis 60 l
3 Marken für Säcke bis 110 l
Preiseliste:
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Gebührenmarken-Bogen: CHF 19.00
(1 Bogen à 10 Marken)
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Containermarke: CHF 41.00
Die Gebühren- und Containermarken sind erhältlich bei:
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Bäckerei-Konditorei Schüpbach, Rapperswil
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Coop Rapperswil
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Denner Messen
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Feinbäckerei Moser, Messen
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Garage R. von Niederhäusern, Lätti (Lätti-Laden)
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Gemeindeverwaltung Rapperswil
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Landi, Messen
Kunststoffrecycling
Sammelsäcke für Kunststoffe sind auf der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE, im Coop Rapperswil und beim Rapperswiler Beck AG erhältlich:
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17-Liter-Sammelsack CHF 1.00
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35-Liter-Sammelsack CHF 1.90
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60-Liter-Sammelsack CHF 3.20
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110-Liter-Sammelsack CHF 5.70
Die gefüllten Sammelsäcke können direkt beim Sammelcontainer beim Werkhof Rapperswil, Hauptstrasse 10a, 3255 Rapperswil entsorgt werden.
Altpapier / Karton
Das Altpapier und Karton kann entweder gebündelt oder lose in zugelassenen Kunststoffcontainern bei den Kehrichtsammelplätzen bereitgestellt werden. Die Abfuhr findet sechsmal im Jahr statt.
Aktuelle Daten und weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.
Neu können Sie sämtliche Daten des Abfallkalenders zusätzlich elektronisch in Ihren eigenen Kalender importieren. Öffnen Sie dazu die Datei "Abfallkalender 2023 (Import digitale Daten)" auf Ihrem Computer oder Handy.
Weitere Informationen zum Thema Abfall und Verwertung in der Schweiz erhalten Sie unter https://www.abfall.ch/abfallNeu
Download:
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Abstimmungsunterlagen für Seh- und Lesebehinderte
Abstimmungsunterlagen für Seh- und Lesebehinderte
Abstimmungsmaterial als Hör-CD sind für kantonale Abstimmungen erhältlich.
Sie können die Abstimmungsunterlagen als DAISY-Format kostenlos als CD abonnieren.
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Datensperre
Datensperre
Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung bezieht sich nicht auf Daten, die bei der Kirchgemeinde, einem Gemeindeverband oder beim Kanton registriert sind.
Das Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden oder Sie können das untenstehende Dokument downladen.
Download:
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Easyvote
Easyvote
Die easyvote Abstimmungshilfe informiert einfach, verständlich und politisch neutral über kantonale und nationale Abstimmungsvorlagen. Mit dem Projekt easyvote soll erreicht werden, dass sich Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz stärker an Abstimmungen und Wahlen beteiligen. Junge Leute sollen durch Information und Mobilisierung zum Abstimmen und Wählen motiviert werden.
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Feuerwehr
Feuerwehr
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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen
Die Gemeindeverwaltung führt eine Liste mit gesuchten und gefundenen Gegenstände.
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Lotterie - Bewilligung beantragen
Lotterie - Bewilligung beantragen
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons. (Link oben)
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Ordentliche Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Voraussetzung zur Einreichung eines Gesuchs um ordentliche Einbürgerung ist eine Wohnsitzdauer von mindestens 12 jahren in der Schweiz, davon mindestens 2 jahre ohne Unterbruch in der Wohngemeinde in welcher das Gesuch gestellt wird.
Die Gemeinde prüft die Unterlagen mit den Voraussetzungen für die Einbürgerung und führt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Einbürgerungsfragen der Gemeinde Lyss ein Gespräch mit der Gesuchstellerin / dem Gesuchsteller.
Über die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts entscheidet der Gemeinderat, die Erteilung des Gemeinde- und des Kantonsbürgerrechts obliegt dem Regierungsrat des Kantons Bern.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/integration-einbuergerung/schweizer-werden/ordentlich.html
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Pfarramt
Pfarramt
Pfarramt in Rapperswil:
Frau
Lilian Fankhauser-Lobsiger
Stollen 6
3255 Rapperswil BE
Tel. 031 879 02 24
oder
Frau
Marianne Hundius-Schmid
Stämpflistrasse 55
3052 Zollikofen
Mob. 077 523 19 81
pfarrerin@hundius.ch
Pfarramt in Messen (für den Dorfteil Ruppoldsried):
Frau
Christine Dietrich
Pfarrweg 6
3254 Messen
Tel. 031 765 52 40
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Prämienverbilligung
Prämienverbilligung
Bei Vorliegen der definitiven Steuerdaten der Vorperiode, wird der Anspruch auf Prämienverbilligung automatisch Ende des Quartals ermittelt. Wenn für Sie ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Das entsprechende Formular zur Prämienverbilligung kann online ausgefüllt oder telefonisch beim Amt für Sozialversicherungen bestellt werden.
Amt für Sozialversicherungen
Produktion und Datenbewirtschaftung
Forelstrasse 1
3072 Ostermundigen
Tel: 031 636 52 00
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Rapperswiler
Rapperswiler
Der Rapperswiler versteht sich als Informationsorgan der Gemeindebehörde und der Gemeindeverwaltung Rapperswil.
Erscheinungsdaten 2024
Ausgabe |
Redaktionsschluss |
Erscheinungsdatum |
Februar 2024 |
5. Februar 2024 |
ca. 1. März 2024 |
Mai 2024 |
29. April 2024 |
ca. 17. Mai 2024 |
Juli 2024 |
28. Juni 2024 |
ca. 26. Juli 2024 |
November 2024 |
14. Oktober 2024 |
ca. 8. November 2024 |
Ein Merkblatt betr. Veröffentlichung von Beiträgen im Rapperswiler finden Sie unten.
Download:
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Reglemente
Reglemente
Sämtliche Reglemente der Einwohnergemeinde Rapperswil BE finden Sie unter Verwaltung > Formulare & Downloads > Reglemente & Verordnungen.
Ebenfalls können Sie die Dokumente am Schalter der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE beziehen.
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Rotkreuzfahrdienst
Rotkreuzfahrdienst
Rotkreuz-Fahrdienst SRK Kanton Bern, Region Seeland
Tel:: 032 341 80 80
E-Mail: fahrdienst-seeland(at)srk-bern.ch
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.30-11.30
und 14.00 - 16.00
Tarif BSV*: CHF 1.20/km (inkl. MwSt.)
Gilt für alle Fahrgäste ab dem 62. Altersjahr
Tarif ohne BSV*: CHF 1.80/km (inkl. MwSt.)
Gilt für alle Fahrgäste bis zum 61. Altersjahr sowie für Fahrten, welche durch Drittzahler wie IV, SUVA, Sozialdienste bezahlt werden.
*Bundesamt für Sozialversicherungen
Das SRK Kanton Bern, Region Seeland verrechnet mindestens 10 Kilometer und es wird eine Vermittlungspauschale pro Auftrag von CHF 2.00 erhoben. Zusätzliche Spesen wie Parkplatzgebühren werden den Fahrgästen weiterverrechnet.
Download:
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Sektionschef
Sektionschef
Sektionschef Seeland
(Polizei- und Militärdirektion)
Papiermühlestrasse 17v
3000 Bern 22
031 636 05 50
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Spitex
Spitex
Spitex Seeland
Stützpunkt Schüpfen
Dorfstrasse 17
3054 Schüpfen
Tel. 031 879 05 67
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Tageselternverein
Tageselternverein
Der Tageselternverein Mitenand, Grossaffoltern
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Bietet Tageseltern den vertraglichen Schutz als Arbeitgeber
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Einen einheitlichen Stundenlohn, zusätzlich Ferien- und Feiertagsentschädigung
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Regelt die Sozialleistungen und Versicherungen
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Erstellt die Rechnungen für die Eltern
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Unterstützt Familien, die für ihr Kind / ihre Kinder ausserhalb der Familie ein Betreuungsverhältnis suchen
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Bietet einen einkommensabhängigen Tarif
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Regelt die Lohnzahlungen an die Tageseltern
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Begleitet die Familien
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Organisiert einen Einführungskurs für Tageseltern, bietet Weiterbildungen für alle Eltern an und informiert über weitere Kursangebote
Für die Gemeinde Rapperswil BE zuständige Person:
Frau
Claudia Casanova
Jucher 70a
3036 Detligen
Tel. 031 872 09 52
Die Geschäftsstelle:
Frau
Christine Flury
Gartenweg 11
3250 Lyss
Nat. 079 453 00 31
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Todesfall
Todesfall
Informationen betreffend Todesfall können Sie dem untenstehenden Merkblatt entnehmen.
Download:
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