Gastgewerbliche Einzelbewilligung

  • Gastgewerbliche Einzelbewilligung
  • http://www.rsta.dij.be.ch/de/start/themen/gastgewerbe.html
  • Regierungsstatthalteramt Seeland
  • Die Gastgewerbliche Einzelbewilligung ist innerhalb der gesetzlichen Frist bei der Standortgemeinde einzureichen. Die zuständige Gemeindeverwaltung prüft das Gesuch und leitet dies an das Regierungsstatthalteramt weiter. Das Ausstellen der Bewilligung erfolgt durch das Regierungsstatthalteramt Seeland.


 
 
Gemeinde Rapperswil BE