Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung

  • Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung
  • Einwohner- und Fremdenkontrolle
  • Jede Bürgerin und jeder Bürger, welche/r das 18. Lebensjahr erreicht hat und in Rapperswil BE angemeldet ist, erhält als Anmeldebestätgung einen Niederlassungsausweis. Dieser muss bis zum Wegzug aufbewahrt werden und behält bis zur Änderung der Personalien / Angaben seine Gültigkeit.

    Bei einem Wegzug aus Rapperswil BE müssen Sie diesen bei der Abmeldung mitbringen und der Gemeindeverwaltung abgeben.

    Die angemeldeten Wochenaufenthalter erhalten einen Aufenthaltsausweis.

    Gebühr CHF 20.00 (im Rahmen der Anmeldung)
    Duplikat CHF 20.00


 
 
Gemeinde Rapperswil BE