1
2
3
4
5
6
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Quellensteuer

  • Quellensteuer
  • http://www.sv.fin.be.ch/de/start/themen/quellensteuer.html
  • Externe Stellen
  • Die Quellensteuer wird bei ausländischen Arbeitnehmern mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz erhoben, solange sie noch nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind.

    Die Steuern werden nicht vom Steuerpflichtigen selber abgeliefert, sondern vom Schuldner der steuerbaren Leistungen (SSL). Dies sind diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, welche den quellenbesteuerten Steuerpflichtigen eine Leistung ausrichten.

    Die Höhe der abgezogenen Quellensteuer ergibt sich aus vorgegebenen Steuertabellen, welche die persönlichen Verhältnisse und gesetzlichen Abzüge berücksichtigen.

    Alle Schuldner der steuerbaren Leistungen, die für ihre quellensteuerpflichtigen Personen die Quellensteuer abrechnen müssen, können - nach der Registrierung im TaxMe Portal - diese Abrechnung elektornisch erfassen und übermitteln. Dabei profitieren sie von einer höheren Bezugsprovision als mit der Einreichung von schriftlichen Abrechnungen auf dem Postweg.