Steuererlass

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    Ist die Zahlung von rechtskräftig festgesetzten Kantons-, Gemeinde- oder Kirchensteuern, von Zinsen, Gebühren oder Bussen mit einer erheblichen Härte verbunden, so können diese ganz oder teilweise erlassen werden. 
     
    Massgebend für die Beurteilung eines Erlassgesuches sind die aktuellen finanziellen Verhältnisse der steuerpflichtigen Person. Diese ergeben sich aus einem Monatsbudget, welches direkt auf dem offiziellen Formular auszufüllen ist.
     
     Das Erlassgesuch ist schriftlich – mit dem amtlichen Formular (Steuererlassgesuch) – bei der Veranlagungsgemeinde einzureichen. Diese prüft das Erlassgesuch und entscheidet abschliessend über die Gemeindesteuern. Über die Kantonssteuern und die direkte Bundessteuer entscheidet die kantonale Steuerverwaltung auf der Basis des gleichen Gesuches.
     
    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

 
 
Gemeinde Rapperswil BE