Hundesteuer / Hundetaxe - Befreiung

  • Hundesteuer / Hundetaxe - Befreiung
  • Finanzverwaltung
  • Von der Hundetaxe befreit werden auf Gesuch hin Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Hundehalter nachgewiesen werden können. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind.


 
 
Gemeinde Rapperswil BE