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Zahlen / Fakten

Höhe über Meer 520 m
Bodenfläche total: 2040 ha

Wohnbevölkerung

Per 1. Januar 2024 waren in Rapperswil BE total 2'719 Personen (ohne Wochenaufenthalter) angemeldet, davon 168 Ausländer. Die Bevölkerung verteilt sich wie folgt auf die zwölf Dörfer:                                         

Dorf Anz. Personen Dorf Anz. Personen
Bangerten 149 Ruppoldsried 279
Bittwil 63 Seewil 230
Dieterswil 243 Vogelsang 62
Frauchwil 68 Wierezwil 137
Lätti 483 Zimlisberg 90
Moosaffoltern 88 Heimbewohner 23
Rapperswil 804 Wochenaufenthalt 18

Einwohner Gemeinde Rapperswil per 01.01.2024

Staatsangehörigkeit Männlich Weiblich Total
Schweiz 1271 1280 2551
Ausland 81 87 168
Total 1352 1367 2719

Steueranlagen

Staat (natürliche Personen)
3.025
Gemeindesteueranlage
1.68
Kirchensteuer reformiert (Rapperswil)
0.1955 % der einfachen Steuer
Kirchensteuer reformiert (Ruppoldsried)
0.1850 % der einfachen Steuer
Kirchensteuer katholisch
0.1970 % der einfachen Steuer
Liegenschaftssteuer
1 ‰ des amtlichen Wertes
Wehrdienstersatzabgabe in % des Staatssteuerbetrages 4 % Maximum CHF 450.00

Wiederkehrende Gebühren

Wasser

Wasser pro m3 Frischwasserbezug Grundgebühren nach Tarif CHF 2.10

Weitere Informationen zum Sauberwasser, wie zum Beispiel Wasserhärte oder Nitratgehalt, finden Sie auf der Homepage der Wasserversorgung Saurenhorn.

Abwasser
(Abwasserentsorgungsgebühr exkl. MWST per 01. Januar 2024)

Einmalige Anschlussgebühren Pro Belastungswert (LU) CHF 190.00 / LU

Pro m2 entwässerte Fläche CHF 15.00 / m2
jährlich wiederkehrende Grundgebühr Pro Belastungswert (LU) CHF 7.40 / LU

Pro m2 entwässerte Fläche CHF --.40 / m2
Jährlich wiederkehrende Verbrauchsgebühr Pro m3 Wasserverbrauch CHF 2.90 / m3

Abfallentsorgung
(Abfallgebühren per 01. Januar 2022)

60-Liter-Sack CHF 3.80 / Sack
110-Liter-Sack CHF 5.70 / Sack
Gebührenmarken CHF 19.00 / Bogen
Containermarken CHF 41.00 / Marke
Grundgebühr CHF 50.00 / Einwohner/in exkl. MWST

Hundetaxe

Hundetaxe pro Tier CHF 130.00 / Jahr

Die Hundetaxe ist für jeden am Stichtag 1. Juli in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen.

Von der Taxe befreit werden auf Gesuch hin speziell ausgebildete Hunde. Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden können. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind.

Änderungen wie Adresswechsel, Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind umgehend der Finanzverwaltung zu melden.

Weitere Informationen finden Sie hier.