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Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2023

03.11.2023

Am Montag, 4. Dezember 2023 findet um 19.30 Uhr in der Kombihalle der Schulanlage Rapperswil BE die Gemeindeversammlung statt.


1. Teilrevision Ortsplanung
     1.1. Beschluss über die Teilrevision der Ortsplanung,
            bestehend aus Baureglement, Zonenplan Siedlung (Teil Süd und Teil Nord), 
            Schutzzonenplan (Teil Süd und Teil Nord),
            Zonenplan Gewässerräume (Teil Süd und Teil Nord)
     1.2. Ermächtigung des Gemeinderates

Baureglement
Zonenplan Siedlung Teil Süd
Zonenplan Siedlung Teil Nord
Schutzzonenplan Teil Süd
Schutzzonenplan Teil Nord
Zonenplan Gewässerräume Teil Süd
Zonenplan Gewässerräume Teil Nord
Erläuterungsbericht inkl. Anhänge


2. Budget 2024
    2.1. Orientierung über das Investitionsbudget und den Finanzplan
    2.2. Genehmigung Steueranlage für Gemeindesteuern
    2.3. Genehmigung Steueranlage für Liegenschaftssteuer
    2.4. Genehmigung Budget

Finanzplan 2023-2028
Budget 2024

3. Abwasserentsorgungsreglement
    3.1. Genehmigung Reglementsänderungen
    3.2. Ermächtigung des Gemeinderates

Abwasserreglement

4. Schulraumerweiterung
    4.1. Information über den Stand der Planungsarbeiten

5. Verschiedenes

Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt vom 11. Dezember 2023 bis 3. Januar 2024 während zwanzig Tagen in der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Versammlungsprotokoll schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rapperswil erhoben werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über allfällige Ein-sprachen und genehmigt das Protokoll.

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rüge-pflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Be-schlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.