12.05.2023
12. Juni 2023, 19.30 Uhr in der Kombihalle der Schulanlage Rapperswil
1. Jahresrechnung 2022
1.1. Genehmigung Rechnung
1.2. Kenntnisnahme Nachkredite
2. Reglement über die Mehrwertabgabe
2.1. Information über den Stand der Ortsplanungsrevision
2.2. Genehmigung Reglement
2.3. Ermächtigung des Gemeinderates
Reglement über die Mehrwertabgabe
3. Verpflichtungskreditabrechnung Wärmeversorgung Rapperswil
3.1. Kenntnisnahme Verpflichtungskreditabrechnung Wärmeversorgung
3.2. Bewilligung Nachkredit
3.3. Ermächtigung des Gemeinderates
4. Wärmeversorgung Rapperswil
4.1. Bewilligung Investitionskredit zweiter Heizkessel
4.2. Ermächtigung des Gemeinderates
5. Schulraumstrategie
5.1 Information über die Schulraumerweiterung
6. Verschiedenes
Die Akten zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Versammlung in der Gemeinde-verwaltung Rapperswil BE öffentlich auf.
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt vom 19. Juni 2023 bis 10. Juli 2023 während zwanzig Tagen in der Gemeindeverwaltung Rapperswil BE öffentlich auf. Während der Auflage kann gegen das Versammlungsprotokoll schriftlich Einsprache beim Gemeinderat Rapperswil erhoben werden. Anschliessend entscheidet der Gemeinderat über allfällige Einsprachen und genehmigt das Protokoll.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Seeland, 3270 Aarberg, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
DER GEMEINDERAT
Gemeinde Rapperswil | Hauptstrasse 27 | 3255 Rapperswil BE | Tel: 031 879 77 77 | E-Mail
2023. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».