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Baugesuche ab 01.03.2022 nur noch elektronisch

28.01.2022

Ab dem 1. März 2022 können Baugesuche nur noch online via eBau entgegengenommen werden.

Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossenen Änderungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBUP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bauverordnung in Kraft.

Die Baugesuche sind von den Gesuchstellenden elektronisch über eBau einzureichen. Das Baugesuch sowie alle weiteren Gesuche im Baubewilligungsverfahren werden in eBau ausgefüllt, die Pläne sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen hochgeladen und der Gemeinde übermittelt. Das System generiert das Baugesuchsformular, das ausgedruckt und unterschrieben werden muss. Es ist anschliessend bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen inklusive sämtlicher hochgeladener Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen.

Für die öffentliche Auflage des Baugesuchs sind die Unterlagen während der Einsprachefrist in physischer und neu auch in elektronischer Form aufzulegen. Damit ist die Einsichtnahme in die Unterlagen sowohl vor Ort auf der Gemeindeverwaltung als auch elektronisch möglich.


eBau