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Amtliche Bewertung

  • Amtliche Bewertung
  • Steuerbüro
  • Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstückes. Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheines und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Nach jeder Neubewertung eröffnet die kantonale Steuerverwaltung der Eigentümerin, dem Eigentümer des Grundstückes den neuen amtlichen Wert (inkl. Eigenmietwert).

     
    Für jedes Grundstück wird auf der Gemeindeschreiberei ein Protokoll geführt. Die Eigentümer/innen bzw. Nutzniesser/innen können die Grundstückprotokolle einsehen oder Kopien gegen eine Gebühr anfordern.